Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bedingungen, Ihr Vertragspartner
Diese allgemeinen Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und Carnival plc (Registersitz: Carnival House, 5 Gainsford Street,
London SE1 2NE). Carnival plc vertreibt diese Reise unter der Marke
CUNARD. Soweit nachfolgend von CUNARD die Rede ist, ist damit in
rechtlicher Hinsicht der Inhaber dieser Marke, Carnival plc, gemeint. Wir
bitten Sie, jegliche Korrespondenz im Zusammenhang mit der Reise ausschließlich
mit Carnival plc (Abteilung: Cunard Line, Carnival House, German
Reservations, Floor 1, 100 Harbour Parade, Southampton SO15
1ST, UK, Telefon: 00800 180 84 180, Fax: +44 2380 657350) zu
führen. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Persönliche Voraussetzungen des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass er reisetauglich ist. CUNARD hat das Recht,
vom Kunden eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu
verlangen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person
über 21 Jahren an einer Reise teilnehmen. CUNARD kann die notwendige
medizinische Betreuung von Kindern unter einem Jahr sowie von
Schwangeren ab der 24. Schwangerschaftswoche nicht gewährleisten.
Diese sind daher von der Reise ausgeschlossen. War die Schwangerschaft
bei Buchung nicht bekannt, erhält die Schwangere sowie ihre Begleitperson
nach Kündigung den vollen Reisepreis erstattet.
1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden
1.1 Ist ein Kunde an einer Reise interessiert, bittet er CUNARD telefonisch
oder schriftlich um Übersendung eines Angebots. CUNARD
erstellt und übersendet dem Kunden dieses Angebot in Form einer
Optionsbestätigung. Bei Übersendung bis 91 Tage vor Reisebeginn
verfällt die Option automatisch nach sieben Tagen, wenn sie der
Kunde bis dahin nicht ausgeübt hat. Bei Übersendung zwischen 90
und 43 Tagen vor Reisebeginn verfällt die Option automatisch nach
drei Tagen, wenn sie der Kunde bis dahin nicht ausgeübt hat. Bei
Übersendung eines Angebots ab 42 Tage vor Reisebeginn ist nur
eine sofortige Festbuchung durch den Kunden möglich. Der Reisevertrag
kommt erst mit Ausübung der Option bzw. Festbuchung
durch den Kunden zustande, die durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung, z. B. durch mündliche, schriftliche, telefonische oder elektronische
(E-Mail) Annahmeerklärung gegenüber der Buchungsstelle,
durch Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises oder durch Antritt
der Reise erfolgen kann, und zwar für alle in der Optionsbestätigung
bzw. Festbuchung vom Kunden aufgeführten Teilnehmer.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von CUNARD nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen von CUNARD
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht
von CUNARD herausgegeben werden, sind für CUNARD und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht von CUNARD
gemacht wurden.
1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 CUNARD und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 10% (bei Vereinbarung eines Smart Preises:
35%) des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
sechs Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CUNARD
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2
Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und von CUNARD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 CUNARD ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn CUNARD in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
CUNARD über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der
Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
CUNARD behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten
(insbesondere Flugbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen
und Treibstoffkosten der Schiffe), so kann CUNARD
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CUNARD
vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann CUNARD vom Kunden verlangen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber CUNARD erhöht,
so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für CUNARD verteuert hat.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für CUNARD verteuert hat.
4.4 Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für CUNARD nicht vorhersehbar waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CUNARD
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn CUNARD in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich
nach der Mitteilung von CUNARD über die Preiserhöhungen
diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber CUNARD unter der vorstehend angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert CUNARD den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann CUNARD, soweit der Rücktritt nicht von CUNARD zu
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen.
5.3 CUNARD hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h.
unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung des Kunden und der Preiskategorie wie folgt
berechnet:
5.3.1 Bei Rücktritt von der gebuchten Reise bis zum 56. Tag vor Reisebeginn
10% des Reisepreises; zwischen dem 55. und 28. Tag vor Reisebeginn
25% des Reisepreises.
5.3.2 Ausnahme: Bei Vereinbarung eines Smart Preises: Bei Rücktritt von der gebuchten
Reise bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises.
5.3.3 In jedem Fall: Bei Rücktritt von der gebuchten Reise zwischen dem
27. und 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises und ab 14
Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises. Bei Nichterscheinen
des Reisenden zum vereinbarten Reisebeginn beläuft sich der Ersatzanspruch
von CUNARD auf 90% des Reisepreises. Der Reisepreis
versteht sich inklusive etwaiger Flüge.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CUNARD nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 CUNARD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit CUNARD nachweist,
dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist CUNARD
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
6. Umbuchungen
6.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er
CUNARD um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden
kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind
allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die
binnen sechs Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und
teurer ist. Umbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn
vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Für eine
Umbuchung wird ein Entgelt von 100,- Euro pro Person erhoben, zuzüglich
entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Bezieht sich
die Umbuchung nur auf eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder
Flug), wird ein Entgelt von 50,- Euro pro Person zuzüglich entstehender
Kosten erhoben. Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen
Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können
nicht übertragen werden.
6.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, von der ursprünglich
gebuchten Reise zu den Stornobedingungen unter Ziffer 5.3 zurückzutreten
und eine neue Reise zu buchen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. CUNARD wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
CUNARD kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Reisende
- eine ihm bekannte Reiseuntauglichkeit vor Reisebeginn nicht mitgeteilt
hat;
- sein Alter wissentlich falsch angegeben hat;
- nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen
Krankheit, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist;
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist;
- die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von
CUNARD bzw. der Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist;
- mit falschen Angaben gebucht hat;
- zum Reiseantritt unpünktlich erscheint oder
- nicht die notwendigen Reisevorschriften erfüllt bzw. nicht die notwendigen
Reisepapiere mit sich führt, so dass die Gefahr besteht,
dass andere Passagiere das Schiff nicht zum Landgang verlassen
dürfen.
Kündigt CUNARD, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, CUNARD einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er
dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort bzw. an Bord zur Kenntnis zu geben. Ist
eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
CUNARD an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit
der Reiseleitung bzw. von CUNARD wird der Kunde in der
Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in
§ 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem,
CUNARD erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,
hat er CUNARD zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von CUNARD verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes, CUNARD erkennbares
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt
CUNARD dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R. = Property Irregularity Report) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben
Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung
zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder
der örtlichen Vertretung von CUNARD anzuzeigen.
9.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat CUNARD zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb
der von CUNARD mitgeteilten Frist erhält.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von CUNARD für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit CUNARD für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2 Die deliktische Haftung von CUNARD für Sachschäden, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach internationalen
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 CUNARD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen) und wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen von CUNARD sind.
CUNARD haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
CUNARD ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CUNARD unter
der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden
oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen sieben Tagen bei
Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung zu melden.
12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CUNARD oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CUNARD
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von CUNARD oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CUNARD beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der
dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und CUNARD Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CUNARD die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet CUNARD,
den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
CUNARD verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald CUNARD weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss CUNARD den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss CUNARD den Kunden über den Wechsel informieren.
CUNARD muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird.
Die "Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://airban.europa.eu.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 CUNARD wird deutsche und österreichische Staatsangehörige über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn CUNARD nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
14.3 CUNARD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass CUNARD eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und CUNARD findet
ausschließlich das am Wohnort des Kunden geltende Recht Anwendung.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im
BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
"§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last."
Stand: September 2011
Cunard Line, eine Marke der Carnival plc
Carnival House
100 Harbour Parade Southampton
SO15 1ST
UK
Repräsentanz Hamburg
Brandsende 6 - 10
20095 Hamburg
Reservierung Telefon: 00800 180 84 180
www.cunard.de
|