Reservierungs-Hotline:
00800 / 180 84 180
 



Bitte wählen Sie die gewünschte Kategorie.

> Kreuzfahrt-Informationen    > Reise-Informationen    > Preis-Informationen    > AGB

Preis-Informationen

 
Preis-Informationen - Weltreisen & Exotische Ziele 2013
 
Frühbucher-Ermäßigung/Vorteilspreis-Ermäßigung
Bei Buchung und entsprechender Anzahlung bis zum 30. September 2011 finden für die Weltreisen und Weltreisen-Teilstrecken der QUEEN VICTORIA und QUEEN MARY 2 die bis zu € 4.800,- ermäßigten Frühbucherpreise Anwendung. Bis zum 29. Februar 2012 profitieren Sie noch von den bis zu € 2.400,- ermäßigten Vorteilspreisen. Für die Kreuzfahrten der QUEEN ELIZABETH gelten bei Buchung bis zum 29. Februar 2012 die bis zu € 5.300,- ermäßigten Vorteilspreise. Die Ermäßigung variiert abhängig von der Reisedauer und der Unterbringungskategorie. Die genauen Preise für die Gesamtweltreisen der QUEEN VICTORIA und QUEEN MARY 2 sowie der Kreuzfahrten der QUEEN ELIZABETH mit dem entsprechenden Preisvorteil entnehmen Sie bitte den farbig unterlegten Preisspalten der Preistabellen. Preise für Weltreise-Teilstrecken erhalten Sie auf Anfrage. Die Ermäßigungen beziehen sich auf die erste und zweite Person in einer Kabine/Suite und sind nicht anwendbar auf weitere Leistungen wie Hotel- und Flugaufschläge.

Bordguthaben
Bei Buchung und entsprechender Anzahlung bis zum 29. Februar 2012 erhalten Gäste zusätzlich zur Frühbucher- oder Vorteilspreis-Ermäßigung ein Bordguthaben, das je nach Buchungszeitpunkt, Reisedauer und Unterbringungskategorie variiert. Details entnehmen Sie bitte den Preistabellen. Das Bordguthaben wird dem Bordkonto gutgeschrieben und gilt für die erste und zweite Person in der Kabine/Suite. Es kann für Getränke, Anwendungen im Spa, Landausflüge sowie für Einkäufe in den Shops an Bord genutzt werden. Das Guthaben ist nicht übertragbar, kann nicht in bar ausgezahlt, nicht zum Begleichen von Arztrechnungen oder zum Kauf von Medikamenten, zukünftigen Reisen, Visa, zum Geldwechsel oder im Kasino verwendet werden.

Eingeschlossene Leistungen
Die Reisepreise schließen die Unterbringung in der gebuchten Kabine/Suite, die Mahlzeiten an Bord (Frühstück, Mittag- und Abendessen, Afternoon-Tea, kaltes Buffet oder Snacks vor Mitternacht, Captain's Cocktail und Gala Dinner), Hafengebühren und eine Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG (Details erhalten Sie mit Ihren Buchungsunterlagen) ein. Des Weiteren sind das Unterhaltungsprogramm an Bord und die Nutzung der Bordeinrichtungen wie Pools (die Nutzung der Pools in den Spa-Bereichen ist kostenpflichtig), Fitness-Center und Bibliothek sowie der Kabinenservice im Reisepreis eingeschlossen. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erfolgt keine Erstattung. Mahlzeiten an Land, Landausflüge, Getränke sowie die Nutzung und die angebotenen Programme in den Spas und andere persönliche Ausgaben sind nicht im Reisepreis enthalten. Die Trinkgelder sind bei den ausgeschriebenen Gesamtweltreisen mit der QUEEN VICTORIA und QUEEN MARY 2 sowie der 91-tägigen Gesamtreise der QUEEN ELIZABETH ebenfalls im Reisepreis enthalten. Bei allen anderen Reisen werden Sie zusätzlich berechnet (Details siehe unten). Alle Preise gelten pro Person bei Doppelbelegung in Euro ab/bis Hafen. Bei allen Reisen ab und/oder bis Hamburg erfolgt die An- und/oder Abreise nach/von Hamburg in Eigenregie und auf eigene Kosten. Für alle anderen Ein- und/oder Ausschiffungshäfen kann ein An- und/oder Abreisearrangement auf Basis eines Aufschlags über Cunard hinzugebucht werden. Die Aufschläge für die entsprechenden Arrangements ab/bis Deutschland oder Österreich inklusive Transfers und flugplanbedingter Hotelübernachtungen (wenn erforderlich, siehe Ausschreibung) entnehmen Sie bitte den entsprechenden Preistabellen.

Trinkgelder
Die Preise der ausgeschriebenen Gesamtweltreisen der QUEEN VICTORIA und QUEEN MARY 2 sowie die 91-tägigen Gesamtreise der QUEEN ELIZABETH schließen Trinkgelder ein. Auf allen übrigen Weltreise-Teilstrecken und Kreuzfahrten werden pro Tag folgende Trinkgelder auf Ihr Bordkonto gebucht:

QUEEN VICTORIA
Kategorien D8 - A1: 11 US-Dollar pro Person
Kategorien P4 - Q1: 13 US-Dollar pro Person

QUEEN MARY 2
Kategorien D8 - AA: 11 US-Dollar pro Person
Kategorien P3 - Q1: 13 US-Dollar pro Person

QUEEN ELIZABETH
Kategorien D8 - AA: 11 US-Dollar pro Person
Kategorien P4- Q1: 13 US-Dollar pro Person

Auf diese Weise wird es Ihnen leicht gemacht, sich bei Ihren Kabinen- und Restaurantstewards erkenntlich zu zeigen. Die Zahlung der Trinkgelder liegt selbstverständlich in Ihrem Ermessen. Sollten Sie mit dem Service wider Erwarten nicht zufrieden sein, können Sie die Trinkgelder natürlich entsprechend reduzieren oder auch ganz streichen. Ein detaillierter Auszug Ihres Bordkontos wird Ihnen hierzu am Vorabend der Ausschiffung zur Prüfung auf die Kabine/Suite gebracht. Unsere Mitarbeiter an der Rezeption (Purser's Desk) sind Ihnen bei der Anpassung der Trinkgelder gern behilflich.

Für weitere in Anspruch genommene Leistungen obliegt die Handhabung des Trinkgeldes Ihren persönlichen Vorstellungen. Für die Bar- und Weinstewards wird automatisch eine 15%ige Servicegebühr auf die Getränkerechnung gesetzt.

Cunard World Club
Unsere treuen Gäste genießen unsere besondere Wertschätzung. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile für Mitglieder des Cunard World Clubs. Bitte nennen Sie bei Buchung Ihre Mitgliedsnummer. Die Club-Vorteile sind mit den Frühbucher- und Vorteilspreisen kombinierbar. Sie können jedoch von anderen Angeboten, die hier nicht aufgeführt sind, ausgeschlossen werden. Alle Vergünstigungen beziehen sich auf die erste und zweite Person in einer Kabine/Suite.

Einzelreisende in Zweibettkabinen
Wünschen Einzelreisende eine Zweibettkabine zur Alleinbenutzung, kommen folgende Aufschläge auf den Pro-Personenpreis bei Doppelbelegung vor Abzug weiterer Ermäßigungen zur Anwendung:

QUEEN VICTORIA
Kategorien D8 - A1: 75%
Kategorien P4 - Q1: 100%

QUEEN MARY 2
Kategorien D8 - AA: 75%
Kategorien P3 - Q1: 100%

QUEEN ELIZABETH
Kategorien D8 - AA: 75%
Kategorien P4- Q1: 100%

Cunard behält sich das Recht vor, den Verkauf von Zweibettkabinen zur Alleinbenutzung zu einem geringeren Aufschlag als 100% zu limitieren.

Preise für Kinder sowie 3. und 4. Personen
Aus Sicherheitsgründen werden Kinder unter einem Jahr nicht als Passagiere akzeptiert. Kinder, die in der gebuchten Kabine/Suite als zweite Person mitreisen, zahlen den veröffentlichten Pro-Personenpreis bei Doppelbelegung. Kinder zwischen ein und zwei Jahren reisen kostenlos als 3./4. Person in der Kabine/Suite und zahlen nur den anwendbaren Aufschlag für das An-/Abreisearrangement (Details erhalten Sie auf Anfrage). Für alle weiteren Passagiere sowie Kinder zwischen 2 und 17 Jahren, die als dritte oder vierte Person in einer Kabine/Suite reisen, finden die in den Preistabellen ausgeschriebenen Ermäßigungen für Erwachsene bzw. Kinder Anwendung. Zur Berechnung des 3./4.-Personenpreises ziehen Sie den prozentualen Betrag vom jeweils anwendbaren Reisepreis (Prospekt-, Vorteils- oder Frühbucherpreis) der gewünschten Kabinenkategorie ab. Die Ermäßigung findet keine Anwendung auf weitere Leistungen wie Hotel- oder Flugaufschläge. Für 3./4. Personen gibt es keine weiteren Vergünstigungen. Cunard behält sich das Recht vor, die für Kinder zur Verfügung stehenden Plätze zu limitieren.

Weltreise-Teilstrecken
Erkundigen Sie sich auch nach weiteren verfügbaren Teilstrecken der (Welt-)Reisen der QUEEN VICTORIA, QUEEN MARY 2 und QUEEN ELIZABETH. Bitte beachten Sie jedoch, dass für nicht ausgeschriebene Weltreise-Teilstrecken eventuell abweichende Buchungsvorteile Anwendung finden. Cunard behält sich das Recht vor, den Verkauf von Kabinen und Suiten bestimmter Kategorien auf Weltreise-Teilstrecken zu limitieren.

Leistungsänderungen und Preiseänderungsvorbehalt
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand August 2011. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen oder der Preise möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten:
  • Eine entsprechende Anpassung des angegebenen Preises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig.
  • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) verfügbar ist.
Des Weiteren behalten wir uns vor, in begründeten Fällen auch Preisanpassungen nach Vertragsschluss vorzunehmen. Siehe hierzu Ziffer 4 der AGB.